Wetterbericht
Sonnig
-8° / 5° CSchneehöhe
am Berg:
60 cm
auf 1.200 m:
30 cm
Lifte & Bahnen
12 von 31 Betrieben
Skipisten
17 von 33 geöffnet
Zu den Voraussetzungen für die bisherigen Unterstützungsmöglichkeiten für Kleinvermieter im Rahmen der Tiroler Privatvermieterförderung und die Unterstützung für kleine gewerbliche Beherbergungsbetriebe:
- max. 10 Betten bei Privatvermieter und max. 20 Betten für gewerbliche Beherbergungsbetriebe
- durchgehende Vermietungsdauer von mind. 10 Jahren bis zur Antragstellung bei Maßnahmen in den Unterkünften
- Mindestnutzfläche von 20 qm (18 qm) bei Maßnahmen in Gästezimmern und 35 qm bei Maßnahmen in Ferienwohnungen/Appartements
Voraussetzungen/Bestimmungen sind der Förderungsrichtlinie und dem Förderungsansuchen zu entnehmen. Auf die Antragstellung rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn (Lieferung, Leistung, Anzahlung, etc.) wird im Besonderen hingewiesen.
für Websites mit Online-Buchungsmöglichkeit
Für Kleinvermieter gibt es eine Unterstützungsmöglichkeit im Rahmen der Tiroler Privatvermieterförderung und Unterstützung für kleine gewerbliche Beherbergungsbetriebe. Die wesentlichen Förderungsvoraussetzungen sind folgende:
Weitere Voraussetzungen/Bestimmungen sind der Förderungsrichtlinie und dem Anhang zum Förderantrag zu entnehmen – sh. unten stehenden Link. Auf die Antragstellung rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn (Lieferung, Leistung, Anzahlung, etc.) wird im Besonderen hingewiesen. Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Profitieren auch Sie von den neuen Förderrichtlinien!
Bei Fragen setzen Sie sich bitte direkt mit Herrn Prader (Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Wirtschaftsförderung), Tel.: 0512/5083221, Email: wirtschaftsfoerderung@tirol.gv.at, in Verbindung
Alle UnternehmerInnen, die Lebensmittel ohne Vorverpackung anbieten, sind gemäß Allergen-Informationsverordnung ab sofort verpflichtet, die Endverbraucher über allergene Zutaten in den Produkten zu informieren! Die Aufklärungspflicht kann in Österreich entweder über eine schriftliche Kennzeichnung auf den Speisekarten oder mündlich mittels geschulter MitarbeiterInnen erfolgen.
Downloads und Videos - Land Tirol
Aktion „Loipennutzung inklusive“:
Um nicht ins Pauschalreisegesetz zu fallen, empfehlen wir Ihnen folgende Formulierung (sofern Sie die Loipen-Bettenaktion bewerben): Vor Ort haben Sie bei uns die Möglichkeit des Erhalts eines kostenlosen Loipentickets, womit Sie für die Dauer Ihres Aufenthaltes die Loipen der Olympiaregion Seefeld nutzen können. Hier der Hinweis in den Fremdsprachen EN / IT / FR.
Leistungen mit Regionsgästekarte:
Wenn auf Ihrer Webseite bzw. im Angebot keine Kombination der Unterkunft mit der Gästekarte erfolgt, vielmehr lediglich auf den Gästekarten-Folder verlinkt oder auf die Ausgabe/Aufbuchung der Leistungen vor Ort hingewiesen wird, wird das Pauschalreisegesetz nicht berührt. Gerne folgende Formulierungsempfehlung für Sie: Vor Ort haben Sie bei uns die Möglichkeit des kostenfreien Erwerbs Ihrer Gästekarte, mit welcher Sie kostenlos oder stark ermäßigt am Erlebnisprogramm der Olympiaregion Seefeld teilnehmen können. Die Anmeldung/Aufbuchung ist vor Ort direkt in unserem Betrieb oder einem der Infobüros möglich.
Falls Sie unseren Onlineshop hinsichtlich der Erlebnisse bewerben möchten, würde es immer eine gezielte Vermittlung / verbundene Reiseleistung darstellen und daher wären u.a. wieder die vorvertraglichen Informationspflichten einzuhalten. Dies nur zu Ihrer Kenntnisnahme - inwieweit Missachtungen verfolgt werden, ist schwer zu beurteilen. Nur den bloßen Hinweis auf unseren Onlineshop auf der Webseite bzw. im Angebot an den Gast anzuführen bzw. dorthin zu verlinken, berührt das Pauschalreisegesetz nicht - es darf nur keine Kombination der Unterkunftsleistung mit dem Hinweis auf buchbare Erlebnisse im Onlineshop erfolgen.
Grundsätzliches zur EU-Pauschalreiserichtlinie - Juli 2018: Zusammenfassung der wesentlichen Punkte. Für die TVB-relevanten Punkte: Oben in der Zusammenfassung oder hier nochmals die ausführliche Version – lt. Detailauskunft vom Anwalt: alle Infos zusammengefasst.