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TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Social Media Gewinnspiel in Kooperation mit Madshus

Allgemeines
  • Veranstalter des Gewinnspiels sind der Tourismusverband Seefeld, Bahnhofplatz 115, 6100 Seefeld sowie K2 Sports Europe GmbH, Seeshaupter Str. 62, DE 82377 Penzberg
  • Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt ausschließlich über Instagram & Facebook. Der/die TeilnehmerIn muss den Beitrag auf Instagram bzw. Facebook kommentieren sowie den jeweiligen Accounts der Veranstalter folgen. Außerdem muss der/diejenige bereits eine Langlauf-Jahreskarte der Region Seefeld besitzen.
  • Die Teilnahme ist ausschließlich von 02.11.2023 bis 30.11.2023, 17:00 Uhr (im Folgenden „Gewinnspielzeitraum“ genannt) möglich.
  • Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Jede Person kann nur einmal teilnehmen.
  • Mitarbeiter der Veranstalter, deren Angehörige sowie sonstige an der Durchführung des Gewinnspiels beteiligte Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
  • Mit seiner Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer/ die Teilnehmerin mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.


Gewinn
  • Nach Ablauf des Gewinnspielzeitraums wählt der Veranstalter nach dem Zufallsprinzip (Losziehung) unter allen zugelassenen TeilnehmerInnen (vorausgesetzt, man hat die Bedingungen siehe 1.2. erfüllt) drei GewinnerInnen aus. Der Gewinn beinhaltet: eines von drei Paar Langlauf-Ski inkl. Bindung von Madshus, Model „Endurace“
  • Die Gewinner werden am 01.12.2023 über den Gewinn per Instagram- & Facebook-Privatnachricht vom Tourismusverband Seefeld informiert.
  • Der Gewinner/ die Gewinnerin muss den Erhalt der Benachrichtigung gemäß 2.2 binnen 24 Stunden ab Einlangen mittels Antwort auf die Nachricht bestätigen. Allfällige Informationen zum Zwecke der Übertragung des Gewinns müssen ebenfalls übermittelt werden.
  • Falls der Gewinner/ die Gewinnerin seiner Bestätigungs- und Informationspflicht gemäß Punkt 2.3 nicht fristgerecht nachkommt, behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Gewinner vom Gewinnspiel auszuschließen und den Gewinn neu zu verlosen.
Sonstiges
  • Im Falle eines unabwendbaren Ereignisses (z.B. Naturkatastrophen, Streiks, Datenunfälle, Insolvenzen etc.) behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Gewinn angemessen zu ändern bzw. von der Durchführung des Gewinnspiels oder der Vergabe des Gewinns gänzlich abzusehen.
  • Der Veranstalter haftet nicht für die Verwertbarkeit oder Nützlichkeit des Gewinns für den Gewinner sowie für Störungen und Schäden bei der Inanspruchnahme des Gewinns, sofern sie außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegen. Dies gilt insbesondere für Schäden durch vom Veranstalter und dessen Mitarbeitern bei Inanspruchnahme des Gewinns.
  • Darüber hinaus haftet der Veranstalter für Schäden im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel nur in Fällen krass grober Fahrlässigkeit. Für Personenschäden haftet der Veranstalter im gesetzlichen Umfang.
  • Für Streitigkeiten aus diesen Teilnahmebedingungen oder im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel wird die ausschließliche Zuständigkeit des für 6100 Seefeld sachlich zuständigen Gerichts vereinbart.
  • Für Streitigkeiten aus diesen Teilnahmebedingungen oder im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel kommt ausschließlich österreichisches materielles Recht, unter Ausschluss der österreichischen Verweisungsnormen, zur Anwendung.