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Region Seefeld & VFL Wolfsburg

Teilnahmebedingungen Social Media Gewinnspiel „Schmankerl Challenge“

Allgemeines

  • Veranstalter des Gewinnspiels ist der Tourismusverband Seefeld, Bahnhofplatz 115, 6100 Seefeld.
  • Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt ausschließlich über Instagram. Der/die TeilnehmerIn muss auf Instagram den Beitrag kommentieren und @visitseefeld sowie @vfl.wolfsburg folgen.
  • Die Teilnahme ist ausschließlich bis 03.08.2023, 12:00 Uhr (im Folgenden „Gewinnspielzeitraum“ genannt) möglich.
  • Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Jede Person kann nur einmal teilnehmen.
  • Mitarbeiter des Veranstalters, deren Angehörige sowie sonstige an der Durchführung des Gewinnspiels beteiligte Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
  • Mit seiner Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.

Gewinn

  • Nach Ablauf des Gewinnspielzeitraums wählt der Veranstalter nach dem Zufallsprinzip (Losziehung) unter allen zugelassenen Teilnehmern (vorausgesetzt, man hat die Bedingungen siehe 1.2. erfüllt) eine/n GewinnerIn aus. Der Hauptgewinn beinhaltet: 2 Tickets für das Sundowner Picknick auf der Rosshütte über Seefeld. Zweiter Platz: Ein signiertes Mannschafts-Trikot des VFL Wolfsburg.
  • Die Gewinner werden nach Abschluss des Gewinnspiels über den Gewinn per Instagram-Privatnachricht vom Tourismusverband Seefeld informiert.
  • Der Gewinner muss den Erhalt der Benachrichtigung gemäß 2.2 binnen 24 Stunden ab Einlangen mittels Antwort auf die Nachricht bestätigen. Allfällige Informationen zum Zwecke der Übertragung des Gewinns müssen ebenfalls übermittelt werden.
  • Falls der Gewinner seiner Bestätigungs- und Informationspflicht gemäß Punkt 2.3 nicht fristgerecht nachkommt, behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Gewinner vom Gewinnspiel auszuschließen und den Gewinn neu zu verlosen.

Sonstiges

  • Im Falle eines unabwendbaren Ereignisses (z.B. Naturkatastrophen, Streiks, Datenunfälle, Insolvenzen etc.) behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Gewinn angemessen zu ändern bzw. von der Durchführung des Gewinnspiels oder der Vergabe des Gewinns gänzlich abzusehen.
  • er Veranstalter haftet nicht für die Verwertbarkeit oder Nützlichkeit des Gewinns für den Gewinner sowie für Störungen und Schäden bei der Inanspruchnahme des Gewinns, sofern sie außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegen. Dies gilt insbesondere für Schäden durch vom Veranstalter und dessen Mitarbeiter verschiedene Personen bei Inanspruchnahme des Gewinns.
  • Darüber hinaus haftet der Veranstalter für Schäden im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel nur in Fällen krass grober Fahrlässigkeit. Für Personenschäden haftet der Veranstalter im gesetzlichen Umfang.
  • Für Streitigkeiten aus diesen Teilnahmebedingungen oder im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel wird die ausschließliche Zuständigkeit des für 6100 Seefeld sachlich zuständigen Gerichts vereinbart.
  • Für Streitigkeiten aus diesen Teilnahmebedingungen oder im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel kommt ausschließlich österreichisches materielles Recht, unter Ausschluss der österreichischen Verweisungsnormen, zur Anwendung.