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Letztes Update: 27.05.2022
Ab 1.6.2022 wird bei der Rückreise oder Einreise nach Deutschland kein 3G-Nachweis mehr verlangt. Die aktuell gültige Einreiseverordnung schreibt nur noch bis 31.5.2022 für alle Personen über 12 Jahren einen 3G-Nachweis vor. Die geänderte Einreiseverordnung gilt vorerst bis 31.8.2022.
Maskenpflicht: Ab 1.6.2022 fällt die Maskenpflicht auch im lebensnotwendigen Handel und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Regelung gilt vorerst für 3 Monate. Die FFP2-Maskenpflicht in Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen bleibt bestehen.
3-G-Nachweis: Dieser wird nur mehr in Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheimen von Besuchern und Mitarbeitern verlangt.
WAS IST FÜR DIE EINREISE ZU BEACHTEN?
WAS IST FÜR DIE RÜCKREISE ZU BEACHTEN?
Die Rückreisebestimmungen hängen immer von den Herkunftsländern ab. HIER finden Sie weitere Informationen zu Test- & Quarantäneregelungen für Reiserückkehrer aus Tirol bzw. Österreich.
Nachstehend einige Länder im Überblick:
Die aktuellen Zahlen zu den positiv getesteten Coronafällen in der Region Seefeld (Seefeld, Leutasch, Scharnitz, Mösern und Reith) werden laufend aktualisiert am Dashboard der Tiroler Landesregierung
Trotz größtmöglicher Sorgfalt können wir keine Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit geben. Die Kommunikationskanäle des Tourismusverbands Seefeld ersetzen keinesfalls behördliche Informationskanäle bzw. gesetzliche Verordnungen. Da sich die Situation betreffend Reisewarnungen rasch ändern kann, informieren Sie sich im Bedarfsfall bitte beim Außenministerium Ihres Heimatlandes über die aktuell geltenden Bestimmungen.